AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen der G.K. Fitness GmbH

(Stand: 01.05.2021)

Durch die umseitig geleistete Unterschrift willigt das Mitglied gemäß Art. 6 der DS-GVO darin ein, dass das Fitness- Studio zum Zwecke der Durchführung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Zugangskontrolle der Trainings- Betreuung (welche die Terminverwaltung, die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Trainingsplans ggf. gemäß Art.9 der DS-GVO sowie die Einbindung des Mitglieds und dessen Gäste ins Clubleben), umseitige Daten erhebt, speichert und verwendet und nimmt zur Kenntnis, dass diese auf Verlangen, beim Studioleiter eingesehen, bzw. nach Ablauf des Vertrages gelöscht werden können.

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der G.K. Fitness GmbH (Smart Fit) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

1. Antrag und Vertragsschluss im Studio

Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Smart Fit zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Smart Fit. Smart Fit ist befugt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot schriftlich abzulehnen. Lehnt Smart Fit das Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraums ab, kommt zwischen dem Antragsteller und Smart Fit ein zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamer Mitgliedsvertrag zustande. Der Antragsteller erhält bereits bei Antragstellung eine MemberCard ausgehändigt und hat ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit das Studio zu nutzen. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.

2. Zustellung rechtlich bedeutsamer Erklärungen/Angabe einer Emailadresse

Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied ist verpflichtet, Smart Fit bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Partner erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Smart Fit (zB Mahnungen, Erklärungen zu Preisänderungen oder Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.

3. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

4. Nutzung der Studios / MemberCard. Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt ins Studio und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme derMemberCard ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

5. Verlust oder Diebstahl der MemberCard Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktionder MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt Smart Fit fest.

6. Gebühr bei (Neu-) Ausstellung der MemberCard

Für die Neuausstellung der Membercard bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 19,- inklusive Umsatzsteuer für die Ersatz-Member-Card fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte Membercard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-Membercard ihre Gültigkeit.

7. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft bei Smart Fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von € 200,–. Um sicherzustellen, dass die MemberCard nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied Smart Fit ein Foto von sich zur Verfügung, welches von Smart Fit gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich Smart Fit vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

8. Smart Fit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

Hausordnung:

— Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden.

— Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper oder Barfuß trainiert werden.

— Alle Kurzhanteln sowie Hantelscheiben sind der Größe nach geordnet an ihren Platz zurücklegen.– Aus hygienischen Gründen bitte Handtücher auf die Liegen bzw. Sitzflächen legen.– Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

9. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) Smart Fitunverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Smart Fit dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

10. Die von Smart Fit zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Achtung! Spinde öffnen sich nach Betriebsschluss um 24 Uhr automatisch. Für ein allfälliges Abhandenkommen persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

11. Für den Fall der Betriebsunterbrechung des Fitnesscenters, steht dem Mitglied das Recht zu, ein anderes von Smart Fit genanntes Fitnesscenters zu denselben Bedingungen wie in vorliegender Mitgliedsvereinbarung festgehalten, zu benutzen. Ein Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung aus dem vorstehenden Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen.

12. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Smart Fit mit entsprechendem Aushang eine Videoüberwachung installiert hat, die zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedienungen, der Sicherheit der Mitglieder, sowie dem Schutz des persönlichen Eigentums und der Studioräumlichkeiten beiträgt.

13. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands

von Smart Fit. Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot berechtigen nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht für den Kunden in diesem Fall ebenfalls nicht.

14. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten

für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Die Zahlung erfolgt einmalig im Voraus oder monatlich mittels Abbuchungsauftrag/Lastschrift. Der Monatsbetrag wird jeweils am 1. oder 15. des Monats mittels Lastschrift abgebucht. Der Monatsbeitrag ist bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen,

auch wenn die Leistungen des Fitnesscenters nicht in Anspruch genommen werden. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 monatlichen Beiträgen(bzw. wenn die Lastschrift wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig gemacht werden. Bei rückständigen Zahlungen ist das Center berechtigt, das Mitglied bis zur Begleichung der aushaftenden Forderung von der Benützung der Anlage auszuschließen. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Bei Zahlungsverzug sind jeweils Mahnkosten in der Höhe von € 5,– von der Kundin/dem Kunden zu bezahlen. Die jeweiligen Rückbuchungskosten sind vom Kunden zu tragen. Ungeachtet einer etwaigen Widmung der Zahlung, wird ausdrücklich vereinbart, dass Zahlungen stets zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließen auf Hauptforderungen gebucht werden.

Der erste und letzte monatliche Beitrag wird anteilsmäßig errechnet. Beiträge, Einkäufe im Club, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000=100%) mit Stichtag des Beitritts wertgesichert und können jährlich um maximal 5,-€ pro Monat angehoben werden.

15. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst.

17. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

18. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet. Die/Der anmeldende bestätigt eine Kopie dieser Anmeldung erhalten zu haben.

19. Smart Fit behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

20. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes für die gesamte Laufzeit wird das Startpaket sowie etwaige Jahrespauschalen zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig. Bei Ablauf der Erstlaufzeit werden das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Nutzungsentgelt sowie etwaige Jahrespauschalen zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.

21. Eine Änderung der Laufzeit ist nur mit der Zustimmung des Clubs zum Ende des nächsten Quartals bei Aufzahlung der Beitragsdifferenz und einer Gebühr von 75,- € möglich.

22. Mündliche Nebenanreden bestehen nicht Sollte eine dieser Bedienungen unwirksam sein, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.

23. Smart Fit behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

24. Eine vorzeitige Kündigung oder Rücktritt von dieser Vereinbarung auch für den Fall unverschuldeter Verhinderung des Anmeldenden, ist nicht möglich. Die vereinbarte Vertragsdauer ist in jedem Fall bindend.

25. Smart Fit übernimmt keine Haftung für Gesundheits-oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers entstehen. Der Kunde verpflichtet sich mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen, auch fahrlässig verursachte, werden auf Kosten des Verursachers instand gesetzt. Für Verlust von Kleidung und Wertsachen besteht keine Haftung seitens des Centers.

26. Stilllegung des Vertrages. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen vom Smartfit nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist.

27. Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des jeweiligen Einflussbereiches (z. B. „wegen einer Pandemie“), welche zur vorübergehenden Schließung des Betriebes führt, wird vereinbart die Mitgliedschaft Stillzulegen so das für den Zeitraum der Schließung vom Mitglied keine Beiträge zu bezahlen sind jedoch verlängert sich die Mitgliedschaft um den Stillgelegten Zeitraum der Schließung.

28. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Smart Fit aufrechnen.

29. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

30. Vertragssprache ist deutsch.

SONDERBESTIMMUNGEN FÜR ONLINE-ANMELDUNGEN

31. Sofern der Vertrag online über die Website von Smart Fit angebahnt wird, kommt der Vertrag mit der Betätigung der Schaltfläche „Mitglied werden“ zustande.

32. Der Vertragsinhalt wird vom Smart Fit gespeichert und dem Mitglied per E-Mail zugeschickt.

33. Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.

34. Sie haben das Recht, ihre Smart Fit Mitgliedschaft binnen vierzehn Tagen ab Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

35. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail an info@smartfit-fitness.at) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

36. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

37. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt können Sie nicht mehr trainieren. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.